Mit der Dienstrechts-Novelle 2018 wurden vom Nationalrat heute zahlreiche Detailregelungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst festgelegt. Die Palette der Neuerungen reicht von einer präziseren Regelung des Geschenkannahmeverbots bis hin zu höheren Zulagen für Einsätze in Krisengebieten. Zudem wird auch Vertragsbediensteten mit der Wiedereingliederungsteilzeit ein schrittweiser Wiedereinstieg ins Berufsleben nach schwerer Krankheit ermöglicht. Die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes werden überdies in das Gehaltsgesetz eingegliedert und gelten damit für alle öffentlich Bediensteten.
Alle Fraktionen sprach sich für die Novelle aus, die NEOS kritisieren allerdings weiterhin eine aus ihrer Sicht erfolgte Fortschreibung von Beamtenprivilegien.
Veranstaltungsbesuche können verbotene Geschenkannahme sein
Die Bestimmungen zum Verbot der Geschenkannahme durch öffentlich Bedienstete werden im Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) und im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz ergänzt. Verboten ist nun auch die Teilnahme an Veranstaltungen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen. Dadurch soll nicht zuletzt mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Erstmals ist einer Dienstrechts-Novelle auch eine umfassende Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß dem seit 25. Mai geltenden neuen Datenschutzrecht angefügt. Sie betrifft insbesondere neue Bestimmungen im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz über die elektronische Übermittlung und Verarbeitung ärztlicher Befunde und Beurteilungen in Zusammenhang mit der Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen öffentlich Bediensteter. Die jährlichen Kosten für das gesamte vorgelegte Paket werden auf rund 1,3 Mio. € für den Bund sowie ca. 250.000 € für die Sozialversicherungsträger geschätzt.
Abgeordnete begrüßen Rechtssicherheit für öffentlich Bedienstete
Die Dienstrechtsnovelle stärke die Rechtssicherheit der MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes, sagte Friedrich Ofenauer (ÖVP). Die Reihe von Verbesserungen, die laut dem Abgeordneten darin enthalten sind, betreffen etwa klare Regeln, was verbotene Geschenkannahmen darstellt, und die Ausweitung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes auf alle öffentlich Bediensteten. Ofenauer brachte einen Abänderungsantrag ein, der Klarstellungen bei der Karenzierung von BundesbeamtInnen im Bereich Pädagogischer Dienst bei der Bildungsdirektion enthält. Johann Singer (ÖVP) hob die Wiedereingliederungsteilzeit hervor, die nun auch Vertragsbediensteten des Bundes offensteht. Er hoffe, dass diese Möglichkeit bald auch für BeamtInnen geschaffen wird. Die Gleichstellung der Bundesbediensteten mit Wachebediensteten erachte Singer als eine wichtige Entwicklung im Dienstrecht.
Die Dienstrechtsnovelle hätte schon in der vorigen Legislaturperiode beschlossen werden können, aus rein taktischen Gründen habe die ÖVP das aber verzögert, kritisierte Angela Lueger (SPÖ). Ausdrücklich begrüßte Lueger die Verbesserung im Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz. Damit stelle man sicher, dass bei Dienstunfällen öffentlich Bedienstete eine entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Die SPÖ stimme der Novelle zu, auch wenn noch vieles offengeblieben sei. Die Verbesserungen, die durch die Novelle geschaffen werden, hob auch Muna Duzdar (SPÖ) hervor, kritisierte aber gleichzeitig die Verzögerungen der Beschlussfassung als Taktik. Die ÖVP-FPÖ-Koalition lasse sich für etwas loben, das andere bereits erarbeitet hätten. Sie selbst habe fast alle Punkte der Novelle noch als Staatssekretärin für den öffentlichen Dienst verhandelt. Die Arbeitszeiten des öffentlichen Dienstes sollten im Übrigen nicht dazu herangezogen werden, den Zwölf-Stunden-Arbeitstag zu rechtfertigen. Der öffentliche Dienst sei hier nicht mit anderen Bereichen vergleichbar. Scharfe Kritik übte Duzdar daran, dass die geplanten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes nicht mit den Sozialparterner verhandelt wurden. Sie sei überzeugt, dass die Gewerkschaften geeint gegen die Pläne der Regierung auftreten werden.
Werner Herbert (FPÖ) dankte den öffentlich Bediensteten für deren Einsatz sowie der Bundesregierung und Vizekanzler Heinz-Christian Strache, die die Wertschätzung des öffentlichen Dienstes auch mit Taten klar zum Ausdruck bringen. Durch die Eingliederung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz würden die Hilfeleistungen bei Dienstunfällen nun auch Vertragsbediensteten, aber auch Zivildienern zustehen. Dieser Einschätzung schloss sich Christian Lausch (FPÖ) an. Die Ausführungen von Muna Duzdar zu den Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst wies Lausch zurück. Von ExekutivbeamtInnen erwarte man lange Dienste und die Leistung angeordneter Überstunden. Die Planbarkeit der Dienstzeiten, die Duzdar als Kennzeichen des öffentlichen Dienstes hervorgehoben hat, sei nicht gegeben. Duzdar wolle offenbar nur davon ablenken, dass die SPÖ es eben nicht geschafft habe, eine Reihe von Punkten im Dienstrecht zum Abschluss zu bringen.
Die Dienstrechtnovelle bringe zweifellos eine Reihe von Verbesserungen, doch würden auch Regelungen beibehalten, die sich überlebt haben, befand Gerald Loacker (NEOS). Zu den seiner Ansicht nach sachlich nicht gerechtfertigten Besserstellungen für öffentlich Bedienstete gehört für Loacker etwa der Anspruch auf bezahlte Mittagspause. Ungleichbehandlungen gegenüber der Privatwirtschaft müssten endlich beseitigt werden. Immer noch offen sei die Frage der Festlegung des Vorrückungsstichtags und der Bewertung von Dienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr. Dazu laufe derzeit ein Verfahren auf europäischer Ebene. Die Entscheidung werde zweifellos gegen die Republik ausfallen und hohe Kosten mit sich bringen. Er verstehe nicht, warum hier nicht längst etwas unternommen wurde, sagte Loacker.
Strache: Zunehmenden Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit wird Rechnung getragen
Vizekanzler Heinz-Christian Strache betonte, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz sei eine langjährige Forderung der Freiheitlichen, mit denen sie sich allerdings lange nicht vollständig durchsetzen konnten. Das Fehlen eines Anspruchs habe immer wieder dazu geführt, dass PolizistInnen, die im Dienst zu Schaden kamen, in eine finanziell schwierige Lage gerieten. Das stelle kein Ruhmesblatt für die Republik dar. Nun gebe es einen Anspruch für alle öffentlich Bediensteten auf Hilfeleistungen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes verletzt wurden. Strache hob hervor, dass auch Zivildiener in die Regelung einbezogen sind, da auch sie einen Dienst für die Republik leisten. Sichergestellt sei zudem eine Valorisierung der Leistungen.
In Hinblick auf die zunehmenden Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit seien zusätzliche Planstellen im Bereich der Exekutive und der Justizwache geschaffen worden, sagte Strache. Als wichtige Maßnahme hob Strache auch die Erhöhung der Einsatzzuschläge für SoldatInnen hervor. Was die bezahlte Mittagspause betreffe, die Loacker kritisiere, so habe dazu der Verfassungsgerichtshof bereits eindeutig festgestellt, dass das Dienstrecht für BeamtInnen nicht mit der Privatwirtschaft vergleichbar sei. Zur EU-konformen Regelung des Vorrückungsstichtages, die der NEOS-Abgeordnete ebenfalls eingefordert hatte, erklärte Strache, dass Schritte erst nach dem Urteil der EuGH möglich seien. Für Nachzahlungen sei Vorsorge getroffen worden, er rechne mit bis zu 500 Mio. €.
Die Rechtssicherheit im Bereich der Geschenkannahme wertete Strache wichtig im Sinne einer ethisch einwandfreien und korruptionsfreien Verwaltung als besonders wichtig. Diese sei eine Voraussetzung für die positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes. (Forstsetzung Nationalrat) sox