„Die Kritik an der in Begutachtung befindlichen Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes durch die Liste Pilz zeigt nicht nur von einer erstaunlichen Fehlinterpretation über die faktische Anwendung der Datenschutzbestimmungen, sondern auch von totaler Unkenntnis der Vorgangsweise bei dienstlichen Datenabfragen durch die Polizei“, stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und stellvertretende Vorsitzende des Österreichischen Datenschutzrates, NAbg. Werner Herbert, fest.
Was als vermeintliche „unglaubliche Datenschutzlücke“ kritisiert werde, sei für die Nachvollziehbarkeit einer polizeilichen Datenabfrage absolut irrelevant. „Wie schon bisher ist auch zukünftig für den Einstieg in das System die individuelle und für jeden Beamten persönlich gewiesene Kennung samt Passwort notwendig, wobei ab dem Einstieg in die Datenapplikation alle gesetzten Abfrageschritte vom System protokolliert werden.“ Ob dabei im Hintergrund auch der Organwalter namentlich gespeichert werde, sei völlig unwesentlich, weil über die persönliche Kennung der abfragende Beamte ohnedies leicht identifiziert werden könne, erklärte Herbert.
Das Beklagen einer vermeintlichen „Datenschutzlücke“ sei daher eher eine peinlich zur Schau gestellte Unwissenheit in rechtlicher und auch technischer Hinsicht. „Darüber hinaus ist auch der latente und offensichtlich bewusst in den Raum gestellte Vorwurf eines steten und kollektiven Datenmissbrauchs durch unsere Polizistinnen und Polizisten entschieden zurückzuweisen. Eine derart schwerwiegende Unterstellung samt der damit verbundenen Geringschätzung ihrer dienstlichen Tätigkeit haben sich unsere Exekutivbeamten, die einen harten und für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wichtigen und unerlässlichen Beruf ausüben, wahrlich nicht verdient“, betonte Herbert.