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14. Oktober 2024

Antrag - Wiedereinführung der Polizeigrundausbildung im Beamtenverhältnis (Verwendungsgruppe E2c)

Die Wählergruppe der AUF/FEG im Zentralausschuss des öffentlichen Sicherheitswesens beim BM.I stellt in der ZA Sitzung am 17.10.2024 den Antrag, umgehend die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit angehende Polizistinnen und Polizisten – wie bis März 2006 – ihre Grundausbildung wieder im Beamtenverhältnis der Verwendungsgruppe E2c absolvieren können

Begründung Gemäß den dienstrechtlichen Bestimmungen ist die Verwendungsgruppe E2c grundsätzlich für Bedienstete in der Polizeigrundausbildung vorgesehen. Seit April 2006 erfolgt jedoch keine Aufnahme mehr in das Beamtenverhältnis. Stattdessen werden Polizeischülerinnen und Polizeischüler als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag (VB/S) eingestellt. Diese Änderung wurde seinerzeit aus Kostengründen durchgeführt, wobei das Ausbildungsentgelt auf 50,29% des Referenzbetrages festgelegt wurde (derzeit € 1.656,80). Zusätzlich führte diese Maßnahme zu einer beabsichtigten, optischen Reduktion der Beamtenschaft.

Durch eine parlamentarische Initiative der AUF/FEG konnte das Ausbildungsentgelt der Polizeischülerinnen und Polizeischüler wieder auf das Niveau der Verwendungsgruppe E2c (derzeit € 2.295,90) angehoben werden. Eine Rückkehr zum früheren Modell würde somit auch keine zusätzlichen Kosten verursachen. Aus dienstrechtlicher Sicht könnten durch die Wiedereinführung des Beamtendienstverhältnisses in der Grundausbildung verschiedene Unklarheiten im Ausbildungsalltag beseitigt werden. Darüber hinaus würden die angehenden Bediensteten als provisorische Beamte auch eine wichtige Aufwertung und auch von der damit verbundenen Rechtssicherheit profitieren. Im Sinne der Attraktivierung des Polizeiberufs und der Weiterentwicklung als moderner Arbeitgeber wird der Antrag zur Befürwortung und Weiterleitung an die zuständigen Stellen im BM.I gestellt.

Mit AUF-richtigen Grüßen

Reinhold Maier    Werner Herbert    Robert Neuwirth 

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