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22. November 2019

AUF-Herbert: Aktueller Lohnabschluss für den Öffentlichen Dienst klar unter dem vom Vorjahr

Finanzielle Wertschätzung für die öffentlich Bediensteten heuer weitaus geringer als unter einem freiheitlichen Beamtenminister

„Der aktuelle Lohnabschluss für den Öffentlichen Dienst liegt mit durchschnittlich 2,3% klar unter dem Abschluss des Vorjahres unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung“, stellt heute der Bundesvorsitzende der AUF, Werner Herbert, fest.

Unter einem freiheitlichen Beamtenminister wurden für 2019 insgesamt 375 Mio. Euro für eine sozial gestaffelte Lohnerhöhung veranschlagt, was damals einen Lohnzuwachs zwischen 2,51% nun 3,45%, also durchschnittlich 2,76%, bedeutete. Für das kommende Jahr beträgt das Finanzvolumen für den Lohnabschluss im Öffentlichen Dienst lediglich 320 Mio. Euro und ist damit deutlich weniger an finanzieller Wertschätzung der aktuellen Bundesregierung gegenüber den Bediensteten im Öffentlichen Dienst, welcher nicht nur für das reibungslose Funktionieren des Staates eine unverzichtbare und wertvolle Tätigkeit erbringt, sondern auch als Service- und Dienstleistungseinrichtung für unsere Staatsbürger eine wertvolle Hilfe darstellt. „So gesehen wäre für den Öffentlichen Dienst ein wertschätzender Lohnabschluss im Sinne einer freiheitlichen Handschrift wie für 2019 auch für das Jahr 2020 mehr als angemessen und verdient gewesen“, stellt Herbert klar.

Positiv erscheint jedenfalls, dass die GÖD nach vielen Jahren der Verweigerung endlich der Forderung der AUF nach einer stärkeren Anhebung der Niedriggehälter durch Einführung eines Sockelbetrages (in der Höhe von € 50,- bis zu einem Einkommen von € 2.222,20) zumindest zum Teil nachgekommen ist. Hätte man allerdings das gesamte Finanzvolumen dieser Lohnerhöhung mit einem Sockelbetrag abgegolten, hätte dieser € 85,- betragen, was für die unteren Einkommensbezieher fairer gewesen wäre.

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