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03. November 2021

AUF-Herbert/Maier: 3-G-Regelung bei der Polizei ist entschieden abzulehnen!

Mehr Wertschätzung für die Bediensteten anstelle unsinnige und überschießende Testungen bei der Exekutive

„Mit der Einführung der 3-G-Regelung - und vielleicht bald 2,5-G-Regelung - bei der Polizei hat ÖVP-Innenminister Nehammer einmal mehr seine Unkenntnis über die dienstlichen Abläufe, aber auch entgegen aller gegenteiligen Beteuerungen seine Geringschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten zum Ausdruck gebracht“, stellte heute der Bundesvorsitzende der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF) und Mitglied des Zentralausschusses des Öffentlichen Sicherheitswesens beim BM.I, Werner Herbert, fest. „Anstatt in ohnedies personell schwierigen Zeiten unseren Polizistinnen und Polizisten den dienstlichen Alltag, der sich durch die Vollziehung fehlerhafter und rechtwidriger Verordnungen und den daraus resultierenden Konflikten mit der Bevölkerung ohnedies traurig genug gestaltet, zu erleichtern werden die Kolleginnen und Kollegen nun selbst das Ziel dieser unsinnigen und überzogenen Maßnahmen der Bundesregierung. Offensichtlich hat hier jemand die möglichen fatalen sicherheitspolitischen Konsequenzen, die aus dieser fragwürdigen Maßnahme entstehen könnten, nicht wirklich zu Ende gedacht.“

 

Der AUF-Bundessektionsvorsitzende der Polizei und Fraktionsvorsitzende der AUF im Zentralausschuss, Reinhold Maier, betont zudem, dass die Exekutive bundesweit eine Durchimpfungsrate von 80%, also weit über den Durchschnittswert in Österreich, aufweist. “Anstatt diese vorbildliche Impfbereitschaft der Exekutivbediensteten zu honorieren, wird stattdessen für jene Polizistinnen und Polzisten, die sich entweder aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder bei denen ein anderer Grund gegen eine Impfung besteht, fast überfallsartig österreichweit einen Testpflicht eingeführt. Dazu kommt, dass dafür seitens der Behörde keinerlei Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, weder in den Zentralstellen des BM.I noch in den einzelnenn Landespolizeidirektionen. Daher sind die Kolleginnen und Kollegen gezwungen, externe und mit Ausnahme von Wien nur sporadisch zur Verfügung stehende Testoptionen in Anspruch zu nehmen, was bei Auswertungszeiten von 24 Stunden und mitunter auch mehr eine extreme Herausforderung für die Einsatzplanung aber auch die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft bedeutet“, so Maier.

 

Beide Personalvertreter sehen durch diese überschießende und aus dienstlicher Sicht nicht nachvollziehbare Maßnahme die Motivation in der Kollegenschaft ernsthaft gefährdet. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben in den vergangenen 18 Monaten wesentlich zur Pandemiebekämpfung beigetragen und dabei auch zahlreiche Konflikte mit der Bevölkerung in Kauf genommen. Sie nunmehr als Dank dafür auch mit dieser unleidigen Testpflicht zu drangsalieren ist nicht nur demotivierend, sondern auch absolut ungerecht, so Herbert und Maier abschließend.

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