„Die aktuelle Vorgabe von Innenminister Nehammer, dass zukünftig Bewerber für den Polizeidienst eine Vollimmunisierung gegen COVID-19 (SARS-COV-2) benötigen, also vollständig geimpft oder auch genesen mit einer Teilimpfung, ist nicht nur völlig unverständlich sondern auch rechtlich höchst bedenklich“, stellte heute der Bundesvorsitzende der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher (AUF) und Mitglied des Zentralausschusses für das Öffentlichen Sicherheitswesens beim BM.I, Werner Herbert, fest.
„Offensichtlich hat diese Bundesregierung in ihrem übertriebenen und mittlerweile völlig hemmungslosen Bestreben, den Impfdruck skrupellos mit allen zur Verfügung stehenden und mitunter auch grenzwertigen Mitteln voranzutreiben, zwischenzeitlich alle Hemmungen verloren. Mit dieser Maßnahme soll offenbar nicht nur der interne Druck auf ungeimpfte Kolleginnen und Kollegen erhöht werden, sondern es wird damit auch die in weiten Teilen der Gesellschaft vorhandene Ungleichbehandlung zwischen ungeimpften und geimpften Personen nunmehr auch in die Polizei hineingetragen. Auch wegen den zu erwartenden sozialen Spannungen innerhalb der Kollegenschaft ist diese angeordnete Selektierung für die oft schwierige dienstliche Aufgabenerfüllung wenig förderlich“, so Herbert weiter.
Auch der AUF/Polizei-Bundessektionsvorsitzende und Fraktionsvorsitzende der AUF im Zentralausschuss, Reinhold Maier, zeigt sich über die Vorgehensweise von Innenminister Nehammer verärgert. „Diese Maßnahme wurde unter völliger Missachtung von bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Bundes-Personalvertretungsgesetz verfügt und der Zentralausschuss über diese neuen Aufnahmekriterien nicht informiert."
„Schon bisher ist es äußerst schwierig, die derzeit strukturell bedingten starken Pensionsabgänge durch neue Bewerber abzudecken. Mit dieser Maßnahme ist mit einem weiteren Absinken der ohnedies überschaubaren Bewerberquote zu rechnen, was für den derzeit prekären Personalstand bei der Polizei eine zusätzliche negative Herausforderung bedeutet und unseren Kolleginnen und Kollegen noch höhere Überstundenquoten bescheren wird“, so Maier.
Für beide Personalvertreter steht fest, dass hier die gesundheitliche Komponente offensichtlich nur ein vorgeschobenes Argument ist und Innenminister Nehammer diese politische Maßnahme nicht zu Ende gedacht hat. Schon bisher kann sich jeder Polizeibedienstete impfen lassen, wenn er dies möchte. Aber es gibt auch viele Polizistinnen und Polizisten, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das gleiche gilt nun auch für solche Polizeibewerber, denen nunmehr der Polizeidienst verwehrt bleibt, obwohl sie optimale Grundvoraussetzungen für diesen Beruf mitbringen würden.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen erbringen eine harte und oft unbedankte Arbeit für die Allgemeinheit. Sie haben es sich daher wahrlich nicht verdient, dass sie nun einmal mehr für ideologische Politgeplänkel missbraucht werden“, so Herbert und Maier abschließend.