„Die aktuellen Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst stehen nicht nur im Zeichen massiv gestiegener Lebenserhaltungskosten für die Kolleginnen und Kollegen, sondern auch die Kosten für Pendler (Treibstoffpreise, Fahrpreiserhöhungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs), um den Arbeitsplatz überhaupt erreichen zu können, sind mittlerweile unzumutbar“, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF, NAbg. Werner Herbert, fest. „Aus diesem Grund ist eine teuerungsabgeltende, aber auch angemessene Lohnerhöhung für alle öffentlichen Bediensteten das Gebot der Stunde.“
In dieselbe Richtung argumentiert auch die Vorsitzende der „Freien Gewerkschaft Österreichs (FGÖ), Irene Eisenhut: „In Zeiten einer massiven Teuerung hat eine ehrliche Interessenvertretung dafür Sorge zu tragen, dass die Kaufkraft erhalten bleibt und vor allem Geringverdiener im Bereich des öffentlichen Dienstes durch eine entsprechende Gehaltserhöhung finanziell unterstützt werden. Bei den derzeit geführten Verhandlungen gewinnt man aber einmal mehr den Eindruck, dass das Ergebnis schon feststeht und es nur mehr um die medienträchtige Verkündung eines ohnehin bereits budgetierten Volumens geht.“
Wenn nach zwei Verhandlungsrunden durch die „Chef“-Verhandler der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) lediglich erreicht wurde, dass die maßgebliche Inflationsrate von 9,15 % (Statistik Austria Oktober 2022 bis September 2023) als maßgeblicher Wert anerkannt wird und ein Inkrafttreten per 01.01.2024 angestrebt wird, aber weitere Schwerpunkte der Verhandlungen nicht definiert werden, so zeigt dies nicht gerade von einem energischer Einsatz für unsere Kolleginnen und Kollegen, sondern eher von einem abgekarteten Spiel wo das Ergebnis bereits feststeht, so die beiden Personalvertreter und Gewerkschafter.
Dazu kommt, dass der von der GÖD angestrebte Lohnabschluss in Form einer prozentuellen Steigerung grundsätzlich ungerecht ist, weil er Besserverdienende bevorzugt und diese so vergleichsweise mit höheren Gehaltszuwächsen rechnen dürfen als untere Einkommensbezieher. Der Einkauf im Warenkorb kostet aber für alle gleich viel, weshalb ein einheitlicher Steigerungsbetrag nicht nur fair sondern auch gerechter wäre. Sinnvoll und notwendig wäre daher eine Gehaltserhöhung, welche jedenfalls nicht nur die Inflationsrate abdeckt, sondern auch in Form eines monatlichen pensionswirksamen Fixbetrages - also eines einheitlichen Durchrechnungsbetrages, der sich für alle Bediensteten in gleicher Höhe auswirkt - ausbezahlt wird. Abzulehnen sind jedenfalls Einmalzahlungen, da diese nur momentan wirksam sind und sich langfristig nicht pensionsrelevant im Einkommen der Kolleginnen und Kollegen niederschlagen.
„Unsere Bediensteten im öffentlichen Dienst sind nicht nur unmittelbarer Service-Dienstleister für die österreichische Bevölkerung und halten in den verschiedensten Bereichen die Republik Österreich am Leben, sondern haben mit ihrem Einsatz und ihrer Kompetenz auch in Krisenzeiten für ein „Funktionieren“ des Staates gesorgt. Darüber hinaus setzen sie in ihrem Beruf in einigen Bereichen sogar ihre Gesundheit und manchmal sogar ihr Leben tagtäglich ein, um den Schutz und die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten. Ein wertschätzender und anerkennender Lohnabschluss von mindestens 10% Reallohnzuwachs in ohnedies wirtschaftlich schweren Zeiten ist daher mehr als angebracht“, so Eisenhut und Herbert abschließend.