„Mit Bescheid der Personalvertreter-Aufsichtsbehörde wurde nunmehr klar festgestellt, dass eine Strafverfolgung von FSG-Personalvertreter Josef Sbrizzai im Fachausschusses für die Bediensteten des Öffentlichen Sicherheitswesens bei der LPD Wien, dem höchsten Personalvertretungsgremium der Wiener Polizei, nicht verhindert werden darf“, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF und Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst NAbg. Werner Herbert fest.
„Nach der Veröffentlichung eines Videos auf Facebook durch den Fachausschussvorsitzenden-Stellvertreter und FSG-Personalvertreter Josef Sbrizzai Anfang dieses Jahres, in dem er den damaligen Innenminister Herbert Kickl mit einem der größten Kriegsverbrecher der Geschichte, nämlich Adolf Hitler, verglichen hatte, wurde eine Freigabe zur straf- und dienstrechtlichen Verfolgung vorerst durch die absolute FSG-Mehrheit im Fachausschuss verhindert. Nunmehr hat aber die Personalvertreter-Aufsichtsbehörde auf einen entsprechenden Antrag festgestellt, dass es sich bei der gegenständlichen Veröffentlichung klar um eine Dienstpflichtverletzung des Beamten handelt, die nicht von den besonderen Schutzbestimmungen eines Personalvertreters umfasst ist. Damit wurde aber auch klargestellt, dass der Versuch, mit absoluten Stimmverhältnissen in einem Entscheidungsgremium rechtstaatliche Abläufe zu beeinflussen, jedenfalls kläglich gescheitert ist“, sagte Herbert.
„Aufgrund des heutigen Beschlusses über die Freigabe zur straf- und dienstrechtlichen Verfolgung von Sbrizzai wurde nicht nur ein unhaltbarer rechtswidriger Zustand beseitigt. Auch die LPD Wien ist nunmehr jedenfalls aufgefordert, ein behördliches Verfahren einzuleiten sowie entsprechende Sanktionen zu treffen“, erklärte Herbert.