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03. Juli 2019

AUF/FPÖ-Herbert: „Dienstrechtsnovelle schafft auch eine zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde im öffentlichen Dienst“

„Eine besonders wichtige Neuerung ist auch die Öffnung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwachebeamten“

OTS0159 5 II 0358 FPK0009 Mi, 03.Jul 2019
FPÖ / AUF / Herbert / Dienstrecht / Nationalrat

 

AUF/FPÖ-Herbert: „Dienstrechtsnovelle schafft auch eine zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde im öffentlichen Dienst“

„Eine besonders wichtige Neuerung ist auch die Öffnung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwachebeamten“

Wien (OTS) - „Die gegenständliche Dienstrechtsnovelle ist nicht nur eine ausgezeichnete Rechtsgrundlage für die längst überfällige Regelung der vom EuGH bereits zum wiederholten Mal geforderte Beseitigung der Altersdiskriminierung, sondern schafft auch eine zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde im öffentlichen Dienst und öffnet nunmehr die Schwerarbeiterregelungen für die Justizwache“, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF und Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst, NAbg. Werner Herbert, fest.

„Rund zehn Jahre haben die vorangegangenen Bundesregierungen erfolglos versucht, die vom EuGH mehrmals festgestellte Altersdiskriminierung im Besoldungsrecht des Bundes zu sanieren. Erst durch den vormaligen Vizekanzler und Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport, Heinz-Christian Strache, wurde die nunmehr beschlossene Gesetzesvorlage rechtlich ausgearbeitet. Diese sieht unter Berücksichtigung des aktuellen EuGH-Urteils nunmehr vor, dass erstmalig eine Anrechnung von Arbeitszeiten vor dem 18. Lebensjahr erfolgen wird und unter Berücksichtigung einer rückwirkenden dreijährigen Frist die in der Vergangenheit den Bediensteten vorenthaltenen Vorrückungen im Gehaltsschema finanziell egalisiert. Damit erfolgt nunmehr eine gerechte und rechtskonforme Lösung, die nicht nur nach den Unrechtsbestimmungen der Vergangenheit egalisiert, sondern nunmehr auch Rechtssicherheit schafft“ erklärte Herbert.

„Die Schaffung der neuen Bundesdisziplinarbehörde erfolgt in Absprache mit den betroffenen Ministerien und wurde auch vom Rechnungshof wegen der daraus erwachsenden finanziellen Synergieeffekte positiv bewertet. Zu begrüßen ist auch, dass ressortspezifische Umstände und militärische Standesregel bei der Besetzung der Senate berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht aber für das Parlament, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft, bei denen aus verfassungsrechtlichen Gründen unter dem Aspekt der Gewaltenteilung bei der Parlamentsdirektion eine Disziplinarkommission eingerichtet wird. Eine besonders wichtige Neuerung ist auch die Öffnung der Schwerarbeiterregelung für die Justizwachebeamten, da diese Bestimmungen zuvor nur den Exekutivbeamten sowie Heeresangehörigen im Auslandseinsatz vorbehalten war“, betonte Herbert.

„Die vorliegende Dienstrechtsnovelle wurde noch unter der Amtszeit des vormaligen Vizekanzlers erstellt und zeigt einmal mehr die besondere Wertschätzung der FPÖ gegenüber dem Öffentlichen Dienst. Die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienst sind auch ein Garant für Stabilität und Sicherheit in unserem Land und verdienen daher unser aller Respekt und besondere Wertschätzung“, so Herbert

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