„Nachdem die Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue gegen zwei ranghohe Beamte im Innenministerium erhoben hat, müssen diese beiden Sektionschefs sofort vom Dienst suspendiert werden - diese erhobenen Vorwürfe betreffen nämlich den unmittelbaren Wirkungsbereich des Ministeriums“, so heute der freiheitliche Bereichssprecher für den öffentlichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzende NAbg. Werner Herbert.
„Es gilt hier nämlich die gleichen Maßstäbe anzuwenden, wie sie auch für einfache Bedienstete gelten. Oft kommt es schon bei bloß behaupteten dienstlichen Verfehlungen zur sofortigen Suspendierung, wenn das Ansehen der Behörde auch nur peripher gefährdet sein könnte. Wenn, wie im Fall der beiden Sektionschefs sogar bereits eine formale Anklage der Justizbehörde vorliegt und somit der begründete Verdacht einer schweren Dienstpflichtverletzung besteht, müsste daher jedenfalls eine sofortige Suspendierung ausgesprochen werden. Im Sinne eines gleichen und gerechten Umgangs aller Bediensteten im Innenministerium ist es dringend geboten, dieselben dienstrechtlichen Sanktionen auch gegenüber einem Sektionschef anzuwenden. Alles andere wäre weder dienstrechtlich nachvollziehbar noch politisch argumentierbar und würde dem hohen Ansehen, das die Polizei und damit auch das Innenministerium in der Bevölkerung genießt, einen schweren Schaden zufügen“, erklärte Herbert.
„Auch der Umstand, dass für die beiden angeklagten höchsten Beamten des Innenministeriums, die bisher von der Bevölkerung zu Recht die Einhaltung von Recht und Gesetz einforderten, nicht einmal die gebotenen dienstrechtlichen Konsequenzen gelten - weil sie möglicherweise unter einem ‚politischen ÖVP-Schutzmantel‘ stehen - wäre fatal und wohl ein ‚verstörendes Bild‘ nach außen“, betonte Herbert.
„Es ist daher dringend notwendig, nicht nur die erhobenen Vorwürfe rasch und umfassend aufzuklären, sondern auch jene gebotenen dienstrechtlichen Maßnahmen zu setzen, um den durch das vorgeworfene Fehlverhalten in der öffentlichen Wahrnehmung zu erwartenden Schaden für das Innenministerium unverzüglich abzuwenden. Dies ist dienstrechtlich, wie in allen anderen bisher aufgetretenen Fällen des Vorwurfes einer gerichtlich strafbaren Handlung, aber nur mit einer sofortigen Suspendierung möglich“, so Herbert, der betonte, dass „ein FPÖ-Innenminister im konkreten Fall wohl wesentlich mehr zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe beitragen könnte, denn 'bei den nunmehr wieder zurückgekehrten alten ÖVP-Machtstrukturen im Innenministerium' scheint nämlich eine vollständige und lückenlose Aufklärung mehr als fraglich zu sein“.