„Auch wenn der rechtsstaatliche Zugang einer lückenlosen Aufklärung natürlich zu begrüßen ist, kommt sie in der verfassten negativen Darstellung durch das BMI doch einer faktischen Vorverurteilung der involvierten Beamten gleich. Ein wesentlicher Ansatz, der jedem Schwerverbrecher in Österreich zugestanden wird, nämlich dass für jeden Beschuldigten und damit auch für den betroffenen Polizeibediensteten grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt, findet nämlich in der gegenständlichen Veröffentlichung keinen Ansatz. Vielmehr vermittelt dieser Text den Gesamteindruck, dass sich das BMI entgegen der faktischen Beweislage (so wurden die Zwangsmaßnahmen unmittelbar nach dem Einsatz die Anwendung von Körperkraft durch die betroffenen Exekutivbeamten noch vor der Veröffentlichung des Videoaufnahmen ausreichend schriftlich dokumentiert) in einem öffentlichen Anbiederungsakt der bereits medialen Vorverurteilung unterwirft und damit ihre auch rechtlich gebotene dienstrechtliche Schutzfunktion als Dienstbehörde gegenüber den betroffenen Bediensteten sträflich vernachlässigt“, so Herbert.
„Das Bild, dass damit bei den Polizistinnen und Polizisten erzeugt wird, nämlich einem Innenministerium unterworfen zu sein, dass sich von den Kolleginnen und Kollegen abwendet, sobald sich die mediale Öffentlichkeit kritisch mit veröffentlichten Amtshandlungen auseinandersetzt, ist fatal und trägt mit Sicherheit nicht zur Motivation unserer Exekutivbediensteten bei. Ein Umstand, der wohl am deutlichsten den Unterschied zwischen der aktuellen Ressortführung und der Amtszeit des ehemaligen Innenministers Herbert Kickl sichtbar macht, unter dem es ein derartiges Polizei-Bashing mit Sicherheit nicht gegeben hätte“, betonte Herbert.