„Die neuen geplanten Maßnahmen von Innen- und Verkehrsminister im Kampf gegen Drogenlenker werden von der AUF ausdrücklich begrüßt, weil sie eine wichtige und sinnvolle Maßnahme zur Verkehrssicherheit darstellen“, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF und Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst NAbg. Werner Herbert auf entsprechende Medienberichte fest.
„Damit wird nun eine vakante Rechtslücke im Kampf der Polizei gegen immer öfter wahrzunehmende drogenbeeinträchtigte Fahrzeuglenker geschlossen, weil – wie auch schon bisher bei alkoholbeeinträchtigten Fahrzeuglenkern – nun auch eine Erstfeststellung auf Beeinträchtigung durch Drogen von einschreitenden Exekutivbeamten festgestellt und entsprechende Sofortmaßnahmen gesetzt werden können“, erklärte Herbert.
„Bis dato war dies nämlich nur nach einer Untersuchung durch einen Amtsarzt möglich, was mitunter nicht nur einen hohen behördlichen Aufwand verursachte, sondern auch – falls derartige Untersuchungen nicht im Rahmen einer Schwerpunktaktion stattfanden, bei der ein Amtsarzt vor Ort anwesend war – für den betroffenen Fahrzeuglenker wie auch für die Polizeibediensteten mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden war“, so Herbert und weiter: „Zuerst musste nämlich ein Amtsarzt verständigt beziehungsweise der Fahrzeuglenker erst zu einem Ort gebracht werden, an dem die klinische Untersuchung durchgeführt werden konnte.“
„Die medial geäußerte Kritik der Polizeigewerkschaft hinsichtlich der nun erweiterten Untersuchungsmöglichkeiten bei Drogenlenker, die sich an den schon bisher praktizierten Vorgangsweise gegenüber alkoholisierten Fahrzeuglenkern orientiert, ist daher sachlich nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus bietet die neue Regelung mit den nunmehr vereinfachten und schnelleren zeitlichen Abläufen, sowohl für die Polizistinnen und Polizisten bei der Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben einen Vorteil, als auch eine zeitgemäße Erweiterung der Polizeibefugnisse im Rahmen der Überwachung des Straßenverkehrs. Die Polizeigewerkschaft wäre daher gut beraten, die Interessen der Polizeibediensteten zu vertreten und nicht – wie schon mehrfach in der Vergangenheit gegenüber dem BM.I zu beobachten war – um jeden Preis eine unzutreffende politische Gegendarstellung zu Vorhaben des BM.I in der Öffentlichkeit darzustellen“, sagte Herbert.
„Die gegenständlichen polizeilichen Maßnahmen stellen daher eine zeitgemäße und notwendige Erweiterung der polizeilichen Befugnisse zum Zwecke der Sicherheit im Straßenverkehr dar und sind daher aus polizeilicher Sicht jedenfalls zu begrüßen", bekräftigte Herbert.