„Mit der breiten Zustimmung zur Dienstrechts-Novelle 2018 im Nationalrat wurde nicht nur der Gehaltsabschluss für die Öffentlich Bediensteten des Bundes beschlossen, sondern – neben einigen weiteren sinnvollen und notwendigen Detailbestimmungen – auch die seit langem geforderte Erhöhung der Ausgleichsmaßnahmen für die besonderen Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst“, stellte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzender der AUF, NAbg. Werner Herbert, fest.
„Neben dem dienstlichen Mehrwert durch die Erhöhung dieser Ausgleichsmaßnahmen bedeutet die Umsetzung dieses ursprünglich freiheitlichen Antrages auch eine besondere Wertschätzung für unsere Exekutive, die einen wichtigen und wertvollen Beitrag für die Sicherheit der Menschen in unserm Land leistet. Dafür gebührt unseren Exekutivbeamten auch der besondere Dank, den ich ihnen hiermit seitens der FPÖ und auch der AUF aussprechen darf“, so Herbert.