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17. März 2017

Dringend notwendige Schutzbestimmungen für Polizei- und Justizbeamten von SPÖ und ÖVP abgelehnt!

Einzig die freiheitliche Personalvertretung setzt sich laufend für die betroffenen Beamten ein

„Die SPÖ, die ÖVP und die GRÜNEN haben gestern gegen wichtige und sinnvolle gesetzlichen Anpassungen gestimmt und damit den Bediensteten der Hoheitsverwaltung, insbesondere jenen der Polizei und der Justiz, dringend gebotene Schutzbestimmungen verweigert. Polizei- und Justizbeamten wurde einmal mehr vor Augen geführt, wer für Ihre Rechte eintritt und wer diese mit Füßen tritt“, sagte heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und AUF-Bundesvorsitzende, Bundesrat Werner Herbert.

Konkret ging es der FPÖ um die Schaffung des Tatbestands der „qualifizierten Verleumdung“ zugunsten von Beamten der Hoheitsverwaltung, die mit der Stimmenmehrheit von SPÖ, ÖVP und GRÜNE abgelehnt wurde. Besonders Polizisten und Justizbeamten sehen sich zunehmend der absichtlichen Verleumdung durch Verdächtige und Straftäter konfrontiert, um sich entweder an dem Beamten persönlich zu rächen oder auch um sich in einem laufenden Verfahren einen strategischen Vorteil zu verschaffen. „Die aus solchen ungerechtfertigten Anschuldigungen resultierenden Nachteile, in dienstlicher, besoldungsrechtlicher und persönlicher Hinsicht, sind oft schwerwiegend und vielfach nachträglich nicht mehr zu egalisieren. Hier liegt ein dringender Handlungsbedarf vor, der aber von SPÖ, ÖVP und GRÜNE wider besseres Wissens ignoriert wurde“, so Herbert.

„Damit haben SPÖ, ÖVP und GRÜNE, die Öffentlich Bediensteten einmal mehr im Stich gelassen. Wie schon in der Vergangenheit war es auch in diesem Fall ausschließlich die FPÖ, die sich den berechtigten Sorgen und Anliegen der Bediensteten im Öffentlichen Dienst ernst genommen und auch politisch vertreten hat. Ganz im Gegensatz zu SPÖ, ÖVP und GRÜNE, für die der Öffentliche Dienst offensichtlich nur mehr ein ungeliebter Kostenfaktor darstellt“, betonte Herbert.

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