Selbstverständlich nehmen wir die Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats auch für den Bereich der Justizwache ernst. Jede Gefährdung unserer Justizwachebeamten, wie sie bei einer erleichterten persönlichen Identifizierbarkeit durch teils hochgefährliche Häftlinge gegeben wäre, lehne ich aber strikt ab“, zieht der Vizekanzler und Bundesminister für den öffentlichen Dienst Heinz-Christian Strache, in Reaktion auf heutige Medienberichte einmal mehr eine klare rote Linie.
Die Zahl der Angriffe auf Bundesbedienstete, so Strache weiter, habe in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. „Gerade erst haben wir auf meine Initiative hin diesem gestiegenen Gefahrenpotenzial Rechnung getragen und im Nationalrat eine Dienstrechtsnovelle verabschiedet, die Betroffene besser absichert, was mir ein Herzensanliegen war“. „Es kann nicht sein“, so Strache weiter, „dass jetzt Verordnungen in Betracht gezogen werden, die wiederum die Sicherheit jener gefährden, die Tag für Tag den Kopf für unser Land und den Rechtsstaat hinhalten“.
Strache lehnt eine solche Verordnung daher kategorisch ab, die er zudem auch nicht in Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm sieht, ist aber überzeugt, mit dem Koalitionspartner hier auf einer Linie zu sein und geht davon aus, dass die Unstimmigkeiten von einer nachgeordneten Ebene ausgelöst worden seien.
Die Problematik der Ausweispflicht sei schon aus dem Bereich der Polizei bekannt, bei der Justizwache aber noch deutlich heikler:
„Unsere Justizwachebeamten haben schließlich über einen teils langen Zeitraum tagtäglich mit den immer gleichen gefährlichsten Kriminellen unserer Gesellschaft zu tun“, so Strache „Umso wichtiger ist es, sie vor möglichen späteren Nachstellungen durch Häftlinge auch im Privaten zu schützen. Jegliche Maßnahme, die dahingehend ein Risiko darstellt, kommt für mich nicht in Frage“, betonte Strache.