„Die Regierungsvorlage zur Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, mit der einer Beeinträchtigung oder Verhinderung von Hilfeleistungs- und Rettungsmaßnahmen durch Schaulustige endlich wirkungsvoll begegnet wird, ist absolut begrüßenswert“, erklärte der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst und Bundesvorsitzende der AUF, NAbg. Werner Herbert. „Damit kann endlich gegen Schaulustige, die am Einsatzort verweilen und sich nicht an den gebotenen Rettungsmaßnahmen beteiligen oder die Hilfeleistung durch die eingesetzten Blaulichtorganisationen behindern, effektiv vorgegangen werden“, so Herbert.
Darüber hinaus wurden auch für Einrichtungen und Objekte, die aufgrund von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu schützen sind, die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe Bild- und Tonaufzeichnungen über Personen, die sich an diesen Orten aufhalten, zu ermitteln. Auch wird es zukünftig den Sicherheitsbehörden möglich sein, an bestimmten öffentlichen Orten zur Abwehr von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum temporäre „Waffenverbotszonen“ einzurichten, wo der Zutritt mit Waffen oder anderen Gegenständen, mit denen Gewalt gegen Menschen oder Sachen ausgeübt werden kann, verboten werden kann und bei zuwider Handeln diese Gegenstände auch sichergestellt werden können.
„Diese sinnvollen und notwendigen Maßnahmen werden nicht nur die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden positiv erweitern, sondern auch nachhaltig den Schutz unserer Bevölkerung verbessern. Mit diesen maßvollen, wie auch verhältnismäßigen Bestimmungen hat Innenminister Kickl einmal mehr seine Sicherheitskompetenz bewiesen“, betonte Herbert.