Zum Ende ihrer Amtszeit sorgt die türkis-grüne Regierung mit Unterstützung der SPÖ durch die nun im Bundesrat beschlossene Dienstrechtsnovelle für erhebliche Rechtsunsicherheit im öffentlichen Dienst, die für Bedienstete in zwei zentralen Bereichen zu unabsehbaren Folgen führen könnten: 1. Ausweitung der Dienstpflichtverletzungen auf „vermeintliche Interessenskonflikte“:…………………. Diese Änderung verschafft den Dienstbehörden weitreichende Möglichkeiten zur Disziplinierung und erhöht das Risiko willkürlicher Maßnahmen erheblich! 2. Ersetzung des Begriffs „Mann und Frau“ durch eine unklare Definition von „Geschlecht“: Diese Änderung führt zu Verwirrung, indem sie biologische Fakten durch eine subjektiv empfundene Geschlechtsidentität ersetzt. Zu Punkt 1: In § 43 Abs. 2 BDG wird unter dem Vorwand der Korruptionsbekämpfung klargestellt, dass Bedienstete alles zu vermeiden haben, was auch nur den Anschein eines Interessenskonflikts erwecken könnte – auch in ihrer Freizeit. Dies bedeutet, dass die Dienstbehörde künftig keinen tatsächlichen Interessenskonflikt nachweisen muss. Es genügt der bloße Verdacht, um disziplinarische Maßnahmen einzuleiten.
Zu Punkt 2: Durch Änderungen in §§ 2 und 3 des Bundes Gleichbehandlungsgesetzes wird „Mann und Frau“ durch den Begriff „Geschlecht“ ersetzt, der sowohl biologische Merkmale als auch die selbstbestimmte Geschlechtsidentität umfasst. Dies führt dazu, dass Bedienstete ihr Geschlecht auf Grundlage ihres psychischen Empfindens festlegen können – auch entgegen biologischen Tatsachen. Unsere Position: Die AUF/FEG lehnt solche dienstrechtlichen Experimente auf Kosten der Kollegenschaft entschieden ab. Wir werden rechtliche Schritte prüfen, um diese Gesetzesänderungen rückgängig zu machen. Hier können wir jedenfalls auf die Unterstützung der FPÖ zählen, die sich bereits im Parlament entschieden gegen diese Missachtung des öffentlichen Dienstes ausgesprochen hat.
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