Selbstverständlich ist der Öffentliche Dienst in Krisensituation dazu aufgerufen, seinen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung von Ausnahmesituationen zu leisten. Das ergibt sich nicht nur aus den einschlägigen Dienstpflichten, sondern auch aus der Erwartungshaltung der Bevölkerung an die Behörden, stellte heute der Bundesvorsitzende der AUF, Werner Herbert, fest. Was allerdings nicht sein darf ist die nunmehr geplante Einführung einer dienstrechtlichen Verschlechterung durch die „Hintertüre“, argumentiert als notwendige Maßnahme in Zusammenhang mit dem Coronavirus.
So ist seitens der Bundesregierung in der morgigen Sitzung des Nationalrates eine Gesetzesänderung im Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) geplant, wo die generelle Möglichkeit der Verfügung eines Zwangsurlaubes, ohne deren Einwilligung und auf Kosten ihrer verfügbaren Urlaubstage, für Öffentlich Bedienstete geplant ist. Anders als bei ähnlichen derzeit beschlossenen Gesetzesänderungen im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus, soll diese Bestimmung aber dauerhaft in das Dienstrecht übernommen werden. Mit der Personalvertretung wurde dieses Gesetzesänderung weder abgesprochen, noch ist entgegen der bisherigen Vorgangsweise bei Sonder- oder Karenzurlauben in weitere Folge eine Mitwirkung oder Einbindung der Personalvertretung bei verfügten Zwangsurlaube vorgesehen, so Herbert weiter.
Die AUF spricht sich daher gegen diese unkorrodierte und nicht nachvollziehbare Maßnahme der Bundesregierung aus. Gerade in Zeiten propagierter Solidarität wäre die Bundesregierung gut beraten, die positiven Leistungen unserer Beamten und Vertragsbediensteten, die gerade in der jetzigen Krise einen wesentlichen Anteil für einen funktionierenden und effizienten Staat leisten, mit Dank und Anerkennung zur Kenntnis zu nehmen anstelle sie und ihren wertvollen Beitrag für die Allgemeinheit durch versteckte dienstrechtliche Schlechterstellungen geringzuschätzen, so Herbert abschließend.