Von der türkis-grünen Bundesregierung wurde im Juli 2020 mit Unterstützung von SPÖ und NEOS – nur die FPÖ stimmte damals dagegen – die Schaffung einer neuen sogenannten Beschwerde- und Untersuchungsstelle beschlossen, bei der Misshandlungsvorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten gemeldet werden können. Derartige Einrichtungen gibt es aber schon sowohl im Bundesministerium für Inneres als auch bei den Landespolizeidirektionen. Ebenso gibt es die Disziplinarbehörde, Gerichte und die Volksanwaltschaft.
Zwei Jahre später ist es nun tatsächlich so weit. Diese neue Untersuchungsstelle wird am 06. Juli 2023, wie im aktuellen Regierungsprogramm der Bundesregierung angekündigt, im Nationalrat beschlossen und mit „multiprofessioneller Zusammensetzung“, also mit Personen aus dem NGO-Bereich, besetzt werden.
Nicht auszudenken, wenn zukünftig jene amtsbekannten Linksaktivisten, anarchistischen Berufsdemonstranten oder ausländischen Religionsfanatiker, die bisher schon als erklärte Gegner der Polizei in Erscheinung getreten sind, dann vielleicht als Mitglieder dieser Beschwerde- und Untersuchungsstelle oder in dessen kontrollierenden Beirat gegen beschuldigte Polizistinnen und Polizisten ermitteln oder gar bei diesen Zwangsmaßnahmen, wie Hausdurchsuchungen oder Freiheitsbeschränkungen, veranlassen können.
Zudem schaffen ÖVP und GRÜNE damit für chronische Polizeikritiker eine optimale Möglichkeit, unliebsame Polizistinnen und Polizisten zu denunzieren und zu vernadern. Mit NGO-Vertretern in dieser zweifelhaften „Vernaderungsstelle“ ist dann auch eine entsprechende nachhaltige Verfolgung der so in das Visier geratenen Beamtinnen und Beamten mit einer negativen Würdigung der erhobenen Anschuldigungen vor Gericht sicherlich kein Problem.